Mitteilung


Bitte daran denken!

Liebe Kleingärtnerinnen, liebe Kleingärtner

 

In der Zeit vom 01.12. bis 15.03. des Folgejahres ist gemäß Koloniebeschluss vom 19.09.2010 das Befahren der Koloniewege nicht gestattet.

 

In den Wintermonaten vom 1. Oktober bis 31. März des Folgejahres, muss die Parzelle lt. Kolonieordnung in angemessener Weise beleuchtet sein.

 

Der Wachschutz WISAG dreht nachts vom 1. Oktober bis März des Folgejahres seine Runden.

Und noch etwas

Nicht nur die Nase fängt in der kalten Jahreszeit an zu laufen.

Auch die Wasserleitung ist gegen Kälte empfindlich. Deshalb rechtzeitig an das Wasserabstellen denken, es bewahrt Sie vor Schäden und Kosten.


Stromrechnungen

Wir weisen nochmals daraufhin das als Adresse für Stromrechnungen, die die Parzelle betreffen, ausschließlich die Wohnanschrift (Meldeadresse) des Pächters anzugeben ist.

Sie vermeiden dadurch Mahnungen und Gebühren.

Schreiben der Stromanbieter die wir nicht zuordnen können müssen wir ungeöffnet an den Versender zurückschicken.