Beleuchtung im Winterhalbjahr

Vom 01. Oktober bis 31. März des Folgejahres muss die Parzelle lt. Koloniebeschluss vom 31.03.1996 bei Dunkelheit in angemessener Weise beleuchtet sein.


Die Nase läuft, der Gartenwasserhahn hoffentlich nicht !

Jetzt die Zapfstellen, Rohre und Wasserzähler winterfest machen.

 

Wenn`s kalt wird  und die Nase läuft, vergessen viele, dass einer jetzt auf keinen Fall mehr laufen darf: der Gartenwasserhahn.

 

Denn sonst drohen geplatzte Rohre oder ein Rohrbruch, der im Zweifel erst im nächsten Frühjahr entdeckt wird.

 

Bevor die ersten Nachtfröste kommen, sollten Wasserleitungen im Garten abgestellt werden. Bleiben sie gefüllt kann Frost sie bersten lassen.

 

Im Wasserzählerschacht muss für eine Wärmedämmung der Rohre und Anlagenteile, etwa mit Hartschaum- oder Styroporplatten gesorgt werden. Auch ein gefüllter Kunststoffsack mit Laub erfüllt gute Dienste.

 

Auch innerhalb der Laube müssen wasserführende Leitungen entleert werden.

 

Vergessen Sie auch nicht, stehendes Wasser in Geruchsverschlüssen (Traps) zu entfernen oder durch eine frostsichere Flüssigkeit zu ersetzen.

 

Eingefrorene Wasserleitungen mit handwarmen Wasser auftauen auf keinen Fall offene Flammen oder Heizgeräte verwenden.

 

Besser einen Fachmann zu Rate ziehen.

 

Frostschäden an der Anschlussleitung und am Wasserzähler sind unverzüglich dem Vorstand zu melden.

 

Aus einem durch Frost aufgeplatzten Rohr kann im Boden unbemerkt viel Wasser versickern. Achten Sie darauf, ob der Wasserzähler weiter zählt, obwohl alle Zapfstellen geschlossen sind.