Bewerbung für einen Kleingarten

 

 

 

Für die Mitgliedschaft in der Kleingartenanlage „Zur Windmühle“ e.V. erfolgt eine Bewerbung nur am Bewerbertag.

 

Der nächste Bewerbertag findet am 25.07.2025 um 18:00 Uhr im Saal der Kleingartenanlage „Zur Windmühle“ e.V. Hüfnerweg 4, 12349 Berlin statt.

 

Jeder Bewerber für eine Parzelle muss seine Bewerberunterlagen PERSÖNLICH und AUSSCHLIESSLICH am Bewerbertag vollständig dabeihaben.

 

Es werden keine Bewerbungen per E-Mail oder Vereinsbriefkasten angenommen.

 

Am Bewerbertag erscheinen Sie bitte persönlich (auch der mögliche Zweitbewerber) mit folgenden Unterlagen:

 

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerberformulare.

 

Sie finden diese auf der Website des Bezirksverband Berlin-Süden der Kleingärtner e.V. (siehe Infos im Download Bereich)

 

Kopie des Personalausweis, Vorder- und Rückseite jedes Bewerbers.

 

Bei Reisepass: Kopie des Passes und einer aktuellen behördlichen Meldebescheinigung (Wohnanschrift).

 

Wichtig:

 

Haben Sie Ihre Unterlagen nicht vollständig dabei, müssen Sie den nächsten Bewerbertermin noch einmal wahrnehmen.

 

Der nächste Termin wird in den Schaukästen und auf der Website bekannt gegeben.

 

Eine andere Art der Bewerbung wird nicht mehr akzeptiert.

 

 

Bitte beachten Sie:

 

Der Bewerber darf nicht in Besitz eines Kleingartens oder eines anderen gärtnerisch genutzten Grundstückes sein.

 

 

Die Bewerbung wird in eine Warteliste aufgenommen. Um diese aufrecht zu erhalten, muss der Bewerber halbjährlich beim Vorstand der Kleingartenanlage, erneut vorsprechen: Andernfalls wird die Bewerbung gelöscht.

  

Rechnen Sie damit das Sie 4 – 5 Jahre auf einen Garten warten müssen.

 

Wir erfüllen unsere Aufgabe ehrenamtlich und haben mit unseren regulären Unterpächtern genug zu tun.

Aus diesem Grunde sind Nachfragen auf welchem Platz Sie stehen zu unterbleiben.

 

Sollten Sie uns mit solchen Nachfragen nerven werden wir Sie rigoros aus der Bewerberliste streichen.

 

Bedenken Sie auch, als Vereinsmitglied sind auch Sie für den Zustand und Aussehen der Kolonie „Zur Windmühle“ verantwortlich. Sie müssen Ihre Arbeits- und Unterstützungsbeiträge zum Wohl und für den Erhalt der Kolonie einbringen.

In dem Pachtvertrag den Sie dann bekommen ist aufgeführt, wenn Sie innerhalb von 15 Monaten die Auflagen für Ihre neue Parzelle nicht erfüllt haben, das der Pachtvertrag automatisch endet.

 

Mit Ihrer Unterschrift bestätigt jeder der sich um eine Parzelle in der Kolonie „Zur Windmühle“ bewirbt, dass alle nachfolgenden Kriterien bindend sind.

 

             ·    Allen Weisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten (der Vorstand hat in der Kolonie das HAUSRECHT)

 

             ·    Die Vorschriften des Unterpachtvertrages sowie die Kolonieordnung sind einzuhalten.

 

             ·    Flächenversiegelung (Gehwegplatten, Terrasse, usw.) von mehr als 6 % der unbebauten Fläche ist verboten.

 

  •  Die Laube auf der Parzelle darf nicht größer als 24 m² sein
  •  Jedes weitere Gebäude auf der Parzelle ist verboten. Dazu zählt auch ein Metall- oder Holzschuppen, ein überdachter Unterstand etc.,   egal, welche Bauweise und wie groß.
  • Wenn Sie eine Parzelle mit einer größeren Laube übernehmen, müssen Sie diese bei einer Kündigung auf 24 m² reduzieren.

 

            ·     Terrassengröße max. 9 m²

 

            ·      Feste Überdachung auf den Terrassen sind verboten.

 

            ·      Jede Überdachung muss zum 01.10. jeden Jahres abgebaut werden

 

(deshalb Planen benutzen).

 

            ·      Sie müssen 1/3 der Parzellenfläche kleingärtnerisch nutzen. Es müssen Beete angelegt sowie Obst und Gemüse durch naturnahes  

                 gärtnern angebaut werden,

 

            ·       Die Rasenfläche ist möglichst klein zu halten, statt Rasen sind Obst, Gemüse, Blumen und Büsche anzupflanzen. Die Heckenhöhe 

                  zum Weg und zu den Nachbarn darf die Höhe von 1,25 m nicht überschreiten.

 

            ·       Sichtschutzwände sind nicht zulässig.

 

            ·       Sie übernehmen Verantwortung für Natur & Co auf Ihrer Parzelle.

 

            ·       Die Parzelle ist nicht Ihr Eigentum, sondern nur Pachtland. Sie müssen sich an die Vorgaben des Pachtvertrages sowie den Angaben

                  der Kolonieordnung halten.

 

            ·       Ohne Genehmigung des Vorstandes bauen Sie Ihre Laube nicht um und fällen Sie keine Bäume.

 

            ·        Sollten Sie dieses nicht tun, könnte das zu einer Kündigung führen.